Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedin­gungen

1. Gültigkeit der Bedingungen und Erfüllungsort
1.1)
Die nachfolgenden AGB liegen allen von uns angenommenen Aufträgen und sonstigen Vertragsabwicklungen mit Kunden ausschließlich verbind­lich zugrunde. Einkaufsbedingungen von Kunden werden nur verbindlich, soweit dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

1.2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl.

1.3)
Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unserer Kunden mit uns ist unser Firmen­sitz in Hildesheim.

1.4)
Für Verträge mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Angebote und Umfang der Lieferung und Leistung,
2.1)
An unsere Angebote und Kostenvoranschläge halten wir uns 14 Tage ge­bunden, soweit sich aus den Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen nichts Anderes ergibt.

2.2)
Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Preise
3.1)
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert berechnet. Die Preise schließen Kosten der Verpackung und des Transportes nicht ein, soweit schriftlich nicht etwas Anderes vereinbart ist.

3.2)
Sollten sich nach unserer Auftragsbestätigung und vor Lieferung der Wa­ren die Preise um mehr als 10 % erhöhen, so kann der Besteller binnen einer Frist von 8 Tagen nach Zugang der Preiserhöhungsmitteilung vom Vertrag zurücktreten.

4. Zahlungen
4.1)
Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, ist der Gesamtpreis spätestens 14 Tage nach Lieferung zur Zah­lung fällig.

4.2)
Die sich aus unseren Leistungen ergebenden Forderungen sind vom Kunden durch Barzahlung bei uns oder Überweisung und Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten auszugleichen. Schecks des Kun­den werden lediglich erfüllungshalber unter Vorbehalt der endgültigen Einlösung durch uns entgegengenommen. Die Zahlung ist erst er­bracht, nachdem der Scheck unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist. Das Gleiche gilt, soweit wir vom Kunden Wechsel entgegenneh­men. Sämtliche Inkasso- und Diskontspesen hat der Kunde gesondert zu tragen. Auch die Weitergabe eines Wechsels oder eine Prolongation gelten nicht als Erfüllungsannahme.

4.3)
Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechts­kräftig festgestellt oder durch uns unbestritten sind.

5. Lieferung
5.1)
Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie verspätet geliefert wurden, vom Kunden entge­genzunehmen.

5.2)
Im Falle von uns nicht zu vertretener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr etc.) steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.

6. Versand
6.1)
Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden auch dann, wenn die Zusendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt. Werden Ge­genstände zurück oder in Zahlung genommen, gehen alle Kosten der Rücksendung und des Versandrisikos zu Lasten des Bestellers. Teillie­ferungen sind gestattet.

7. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
7.1)
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur voll­ständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Zah­lungen für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Lieferungen berühren diesen Eigentumsvorbehalt nicht.

7.2)
In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu be­nachrichtigen, damit unsere Rechte gemäß § 771 ZPO gewahrt blei­ben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

7.3)
Der Käufer ist berechtigt, von uns gelieferte Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, soweit er mit seinem Vertragspart­ner mit gleicher Weise einen erweiterten und verlängerten Eigentums­vorbehalt vereinbart. Unser Verkäufer tritt uns jedoch bereits jetzt al­le Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehr­wertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Ab­nehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forde­rung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Be­fugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; je­doch verpflichten wir uns, die Abtretung nicht offen zu legen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach­kommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und de­ren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

7.4)
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen­ständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermi­schung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

7.5)
Der Kunde verzichtet uns gegenüber auf die Einwendung, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes oder seiner beruflichen Tätigkeit dient.

7.6)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistungs- und Haftungsregelung
8.1)
Wir übernehmen eine Gewährleistung nach den gesetzlichen Vor­schriften, gegenüber Unternehmen für die Dauer von 12 Monaten. Wir sind berechtigt, die Gegenstände nach schriftlicher Aufforderung durch den Besteller nach unserer Wahl nachzubessern oder auszutau­schen. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zu­rücktreten. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die durch un­sachgemäße Benutzung, gewaltsame Behandlung, übermäßige Bean­spruchung, mangelhafte Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, natürli­chen Verschleiß oder äußere Einflüsse entstanden sind.

8.2)
Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erschei­nenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung frei. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erfor­derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- ­und Materialkosten sind von uns zu tragen.

8.3)
Ausgeschlossen sind alle gesetzlichen und vertraglichen Schadenser­satzansprüche des Kunden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, und zwar auch wegen sol­cher Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns. Er gilt auch nicht für von uns übernommene Garantien bezüglich des Liefergegenstandes und eine ausdrücklich vereinbarte Übernahme des Mangelfolgescha­densrisikos.

8.4)
Die Gesamthöhe unserer etwaigen Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist begrenzt auf den Kaufpreis der Sache, und zwar für alle Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

8.5)
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Bestel­ler infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie an­deren vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsmäßig verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiter Ansprüche des Kun­den die vorstehenden Regelungen entsprechend.

9. Gerichtsstand
9.1)
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird, soweit zulässig, als Gerichtsstand Hildesheim vereinbart. Dies gilt auch im Falle eines Urkundenprozesses. Daneben sind wir berech­tigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.