LUCHS Medizin GmbH & Co. KG auch bei Kontaktverbot weiter geöffnet!
Das Unternehmen ist als systemrelevant eingestuft und kann somit weiter versorgen
Harsum, 30.04.2020
Die Maßnahmen der Regierung zur Eingrenzung der Corona-Epidemie wurden am 22.03.2020 noch einmal verschärft. Neben einem erweiterten Kontaktverbot für alle Bürger wurden weitere Institutionen geschlossen, die nicht als systemrelevant eingestuft werden, z.B. Friseure und Kosmetikstudios. Neben Supermärkten sind Gesundheitsbetriebe für die Aufrechterhaltung der Versorgung maßgeblich. So ist auch LUCHS Medizin GmbH & Co. KG weiterhin geöffnet und versorgt Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln, insbesondere Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräte.
LUCHS Medizin GmbH & Co. KG wurde offiziell als systemrelevant eingestuft und kann somit, trotz des angeordneten Kontaktverbots, weiter die wichtige, medizinische Hilfsmittelversorgung in der Region aufrechterhalten. Zum Schutz der zur Risikogruppe gehörenden Kunden sowie der eigenen Mitarbeiter wird darum gebeten, von spontanen Besuchen abzusehen und zuerst telefonisch Kontakt aufzunehmen. Alle Mitarbeiter halten sich an die strengen Hygieneauflagen, die mit einer Ladenöffnung verbunden sind. LUCHS Medizin GmbH & Co. KG bittet im Vorfeld um Verständnis, falls es aufgrund der besonderen Situation zurzeit um Zeitverzögerungen in der Versorgung kommen sollte. Alle Aufträge werden erfasst und schnellstmöglich bearbeitet.
Darüber hinaus hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) Empfehlungen an alle gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochen, die die Versorgung mit Hilfsmitteln erleichtern sollen. So haben Patienten die Möglichkeit, ihr Rezept für eine nicht verschiebbare Erstversorgung bis zum 31. Mai 2020 nachzureichen. Außerdem wird der Gültigkeitszeitraum von Rezepten verlängert. Die bisherige Frist von 28 Tagen wurde ausgesetzt, ausgestellte Rezepte können ebenfalls bis 31. Mai 2020 eingelöst werden. Für Folgeversorgungen, z.B. bei Stoma-Artikeln, werden vorerst keine Rezepte mehr benötigt, sofern die Erstversorgung von der Krankenkasse bewilligt wurde.
Sofern keine persönliche Anpassung des Hilfsmittels erforderlich ist, können diese auch per Post von LUCHS Medizin GmbH & Co. KG an den Patienten versendet werden. Auf Unterschriften durch den Versicherten, zum Beispiel auf die Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation oder den Lieferschein, wird bei Versorgungen bis zum 31. Mai 2020 verzichtet.