Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Gültigkeit der Bedingungen und Erfüllungsort
1.1)
Die nachfolgenden AGB liegen allen von uns angenommenen Aufträgen und
sonstigen Vertragsabwicklungen mit Kunden ausschließlich verbindlich
zugrunde. Einkaufsbedingungen von Kunden werden nur verbindlich, soweit
dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
1.2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl.
1.3)
Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung unserer Kunden mit uns ist unser Firmensitz in
Hildesheim.
1.4)
Für Verträge mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebote und Umfang der Lieferung und Leistung,
2.1)
An unsere Angebote und Kostenvoranschläge halten wir uns 14 Tage
gebunden, soweit sich aus den Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen
nichts Anderes ergibt.
2.2)
Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Preise
3.1)
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert berechnet. Die
Preise schließen Kosten der Verpackung und des Transportes nicht ein,
soweit schriftlich nicht etwas Anderes vereinbart ist.
3.2)
Sollten sich nach unserer Auftragsbestätigung und vor Lieferung der
Waren die Preise um mehr als 10 % erhöhen, so kann der Besteller binnen
einer Frist von 8 Tagen nach Zugang der Preiserhöhungsmitteilung vom
Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungen
4.1)
Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist,
ist der Gesamtpreis spätestens 14 Tage nach Lieferung zur Zahlung
fällig.
4.2)
Die sich aus unseren Leistungen ergebenden Forderungen sind vom Kunden
durch Barzahlung bei uns oder Überweisung und Gutschrift auf eines
unserer Geschäftskonten auszugleichen. Schecks des Kunden werden
lediglich erfüllungshalber unter Vorbehalt der endgültigen Einlösung
durch uns entgegengenommen. Die Zahlung ist erst erbracht, nachdem der
Scheck unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist. Das Gleiche gilt,
soweit wir vom Kunden Wechsel entgegennehmen. Sämtliche Inkasso- und
Diskontspesen hat der Kunde gesondert zu tragen. Auch die Weitergabe
eines Wechsels oder eine Prolongation gelten nicht als
Erfüllungsannahme.
4.3)
Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder durch uns unbestritten sind.
5. Lieferung
5.1)
Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der
Besteller nur verlangen soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen. Angelieferte Waren
sind, auch wenn sie verspätet geliefert wurden, vom Kunden
entgegenzunehmen.
5.2)
Im Falle von uns nicht zu vertretener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt,
Krieg, Aufruhr etc.) steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind
insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.
6. Versand
6.1)
Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden auch dann, wenn die
Zusendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt. Werden Gegenstände
zurück oder in Zahlung genommen, gehen alle Kosten der Rücksendung und
des Versandrisikos zu Lasten des Bestellers. Teillieferungen sind
gestattet.
7. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
7.1)
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch
auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer
in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Zahlungen für
bestimmte, vom Kunden bezeichnete Lieferungen berühren diesen
Eigentumsvorbehalt nicht.
7.2)
In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit unsere Rechte gemäß § 771 ZPO gewahrt bleiben. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für
den uns entstandenen Ausfall.
7.3)
Der Käufer ist berechtigt, von uns gelieferte Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern, soweit er mit seinem Vertragspartner
mit gleicher Weise einen erweiterten und verlängerten
Eigentumsvorbehalt vereinbart. Unser Verkäufer tritt uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung
ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch
verpflichten wir uns, die Abtretung nicht offen zu legen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht
in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall können wir verlangen, dass der
Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
7.4)
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns
anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das
Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
7.5)
Der Kunde verzichtet uns gegenüber auf die Einwendung, dass der
Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes oder seiner
beruflichen Tätigkeit dient.
7.6)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf
Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistungs- und Haftungsregelung
8.1)
Wir übernehmen eine Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften,
gegenüber Unternehmen für die Dauer von 12 Monaten. Wir sind berechtigt,
die Gegenstände nach schriftlicher Aufforderung durch den Besteller
nach unserer Wahl nachzubessern oder auszutauschen. Im Falle des
zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann
der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Keine Gewähr
übernehmen wir für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung,
gewaltsame Behandlung, übermäßige Beanspruchung, mangelhafte Wartung,
ungeeignete Betriebsmittel, natürlichen Verschleiß oder äußere
Einflüsse entstanden sind.
8.2)
Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von
der Mängelhaftung frei. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten sind von uns zu tragen.
8.3)
Ausgeschlossen sind alle gesetzlichen und vertraglichen
Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, und zwar auch wegen
solcher Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns. Er gilt auch nicht für
von uns übernommene Garantien bezüglich des Liefergegenstandes und eine
ausdrücklich vereinbarte Übernahme des Mangelfolgeschadensrisikos.
8.4)
Die Gesamthöhe unserer etwaigen Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund
– ist begrenzt auf den Kaufpreis der Sache, und zwar für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
8.5)
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller
infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach
Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen
vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsmäßig verwendet werden kann,
so gelten unter Ausschluss weiter Ansprüche des Kunden die vorstehenden
Regelungen entsprechend.
9. Gerichtsstand
9.1)
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird,
soweit zulässig, als Gerichtsstand Hildesheim vereinbart. Dies gilt
auch im Falle eines Urkundenprozesses. Daneben sind wir berechtigt, am
Hauptsitz des Kunden zu klagen.